Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel. Es wird bei gesundheitlich beeinträchtigten Menschen mit motorisch- funktionellen-; sensomotorischen-; neurophysiologischen- und psychosozialen Störungen vom Arzt verordnet. Die Kosten werden von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie Berufsgenossenschaften übernommen, können aber auch privat bezahlt werden.


Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von YouTube, der die Seite ergänzt. Sie können ihn mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.

YouTube-Inhalte erlauben

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden. Personenbezogene Daten können an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.




Wer verordnet Ergotherapie?

Jeder Allgemeinmediziner oder Facharzt darf Ergotherapie verordnen. Bei Kindern wird in der Regel vom Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychater oder Hausarzt verordnet. Bei den Erwachsenenen erfolgt die Verordnung, abhängig von der Diagnose, durch die entsprechenden Fachärzten oder dem behandelnden Hausarzt.


Wie lange ist die Verordnung gültig?

Die Verordnung bei gesetzlichen Versicherten ist maximal 14 Tage nach Ausstellungsdatum gültig.


Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?

Je nach verordneter Heilmittelmaßnahme dauert die Behandlung zwischen 30 und 60 Minuten.


Wie häufig kann ich in der Woche behandelt werden und wie viele Therapieeinheiten insgesamt?

Die Frequenz ist abhängig von der Diagnose und dem Befinden des Patienten. Sie variiert zwischen 1-4 Mal pro Woche. Die gesamte Verordnungsmenge im Regelfall richtet sich ebenfalls nach der Diagnose. Besteht weiterhin Therapiebedarf, hat der Arzt die Möglichkeit außerhalb des Regelfalls weiter zu verordnen.
Auf dem Rezept muss das entsprechende Feld angekreuzt werden und eine kurze medizinische Begründung hinzugefügt werden.


Übernimmt die Beihilfe oder Private Krankenversicherung die vollen Kosten?

Die Beihilfe für Versicherte des öffentlichen Dienstes übernehmen die Kosten gemäß den Beihilfevorschriften.

Bei Privatversicherten berechnen wir den 1,8 fachen Satz der Vdak-Preise und richten uns somit nach der Gebührenverordnung für Therapeuten ( GebüTH ). Sie erhalten zu Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung. Nach Abschluss der letzten Behandlung wird der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt. In letzter Zeit versuchen Versicherungen, die Kosten für ärztlich verordnete Therapiemaßnahmen dadurch zu kürzen, indem sie nicht den vollen Betrag erstatten. Diese Kürzungen sind nach verschiedenen und aktuellen Gerichtsurteilen nicht haltbar. Falls Sie ebenfalls betroffen sind, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Sprechen Sie uns darauf an. Wir unterstützen Sie gerne dabei.


Werde ich immer von der selben Therapeutin behandelt?

Normalerweise haben Sie einen festen Therapeuten, außer in Krankheitsfällen oder bei Urlaubsvertretung.


Darf ich als Elternteil bei der Therapie meines Kindes mit anwesend sein?

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass die Ergotherapie erfolreicher ist, wenn Sie als Eltern genau über die Therapieinhalte informiert sind und diese auch im Alltag aufgreifen. Deshalb begrüßen wir es, wenn Sie dabei sind.


Kann ich mein Kind zusätzlich zur Therapie noch unterstützen?

Die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass dies sogar unbedingt notwendig ist. Durch Beratungsgespräche, Informationen über die Therapieinhalte, individuelle Fördermöglichkeiten und Übungen für zu Hause, gelingt der Transfer der Therapiererfolge in den Alltag.

Unsere Fachbereiche

Pädiatrie
Neurologie / Geriatrie
Handtherapie / Traumatologie
Psychiatrie
Schwindel


Unsere Sprechzeiten

Mo. – Do. von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Rufen Sie uns einfach an unter
+49 (0)30 77 26 05 8


Unsere Partner

Katharina Krehl
www.faszien-release.com